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Tovias Turbo Technology GmbH
Günter Karshüning
Raesfeldstr. 17
46397 Bocholt

 

Telefon: 02871 – 27 40 70 0
Fax: 02871 – 27 40 70 9
Mobil: 0171 – 79 00 22 0

 

Email: info@tovias.eu

Internet: https://www.tovias.co

 

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Günter Karshüning
Registergericht: Amtsgericht Coesfeld
Registernummer: HRB 12769
Steuer Nr: 307/5910/2447
Ust-Id-Nr.: DE 274361152

 

Webdesign

Delta Digital | Multimedia Services

Dipl.-Ing. Jan Tervooren

 

Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

 

Angebote und Angebotsunterlagen

Kostenvoranschläge und Angebote sind für die Dauer von 90 Kalendertagen verbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor.

 

Auftragserteilung

Der Lieferer haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z. B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.

 

Preise

Die Preise gelten jeweils ab Werk, und zwar grundsätzlich ohne Fracht bzw. Versandkosten und Verpackung. Diese wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Preisänderungen infolge Material- und Kostenverteuerung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Abweichungen von bestellten Stückzahlen sind, da solche aus technischen Gründen nicht zu vermeiden sind, bis zu 10% zulässig.

 

Zahlung

Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung in bar bzw. bargeldlos durch Überweisung, ohne jeden Abzug zu erfolgen unabhängig vom Eingang der Ware und vom Recht der Mängelrüge. Zahlungsverzug hat Zurückhaltung der Lieferung zur Folge (§§ 273, 320 BGB). Akzepte oder Kundenwechsel gelten erst nach Einlösung als Erfüllung; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Werden die Zahlungspflichten um mehr als 14 Kalendertage überschritten, hat der Zahlungspflichtige bankübliche Verzugszinsen zu entrichten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingen durch den Zahlungspflichtigen werden sämtliche offenstehende Forderungen sofort fällig. Der Lieferer ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von 10 Kalendertagen berechtigt den Vertag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisherigen Leistungen abzurechnen und Schadensersatzansprüche zustellen.

 

Lieferung

Lieferung ab Werk erfolgt stets auf eigene Gefahr des Empfängers. Der Auftraggeber kann die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen bzw. Liefertermine nur insofern verlangen, als er sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht hat und die vereinbarte Zahlung gem. Ziffer 5 beim Lieferer eingegangen ist. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Lieferer insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. Schafft der Auftraggeber auf Verlangen des Lieferers nicht unverzüglich Abhilfe, so kann dieser Schadenersatz verlangen bzw. dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werde. Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht dem Lieferer Anspruch aus Ersatz aller ihm bisherigen entstandenen Aufwendungen zu. Sind den Bestellungen besondere Qualitätsvorschriften zugrunde gelegt, oder wird die Ware an Dritte oder ins Ausland gesandt, so muss die erforderliche Prüfung und Abnahme auf unserem Werk erfolgen. Wird auf Prüfung hier verzichtet oder eine von uns zur Prüfung gesetzt Frist von mindestens einer Woche nicht eingehalten, so gelten unsere Verpflichtungen als erfüllt und ist die Abnahme als geschehen zu betrachten sobald die Sendung unser Werk verlassen hat. Bei Abschlüssen jeder Art sind wir berechtigt, Teillieferungen zu machen. Diese einzeln zu fakturieren und bezahlt zu verlangen. Im Falle höherer Gewalt (z. B. Arbeitskämpfe, sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse) im Betrieb des Lieferers oder eines seiner Unterlieferanten entbinden den Lieferer von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigen ihn, für den Fall, dass die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, vom Vertag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Überschreitung von Lieferungsterminen bleibt der Auftraggeber zum Nachempfang verpflichtet.

 

Gewährleistung

Mängel unterliegen den gesetzlichen Fristen. Vorher und ohne Zustimmung des Lieferers vorgenommen Veränderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Dem Lieferer muss Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann Minderung oder Wandelung verlangt werden. Jede Verbindlichkeit für etwaige Ansprüche auf Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Frachtauslagen, Verzugsstrafen und dergleichen lehnen wir hierdurch ausdrücklich ab. Bei Instandsetzungsarbeiten übernimmt der Lieferer eine Gewährleitung nur für die von ihm ausgeführten Lieferungen oder Leistungen. Für Schäden an Lieferungen oder Leistungen des Lieferers, die vom Lieferer nicht verursacht wurden, wird keine Gewährleistung übernommen. Tovias Turbo Technology GmbH lässt als Fullservice-Dienstleister Oberflächenbehandlungen bei Unterlieferanten vornehmen. Die Garantie dafür wird gemäß der AGB der entsprechenden Unterlieferanten beschränkt. In der Regel wird keine Haftung der Formveränderung und der Härte bei Wärmebehandlungen übernommen.

 

Schadensersatz

Die Haftung des Lieferers richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchen Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Lieferer, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile einer Sache geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Lieferer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung dieser Sache ausgebaut werden können, zu gestatten um ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist er diesem zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf den Lieferer. Der Besteller darf, solange Eigentumsvorbehalt besteht, die geliefert Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit anderweitig übereignen. Pfändung der Vorbehaltsware ist uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls mitzuteilen, damit von uns aus Interventionsklage erhoben werden kann. Die Kosten einer derartigen Intervention trägt der Besteller.

 

Gültigkeit

Es sind unsere Lieferung- und Zahlungsbedingungen maßgebend, auch wenn die Gegenbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich von uns abgelehnt sind. Sollte eine Vertragsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

Urheberrecht

Copyright 2012 Tovias Turbo Technology GmbH, alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie ihre Arrangements unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen zu Handelszwecken oder zur Weitergabe weder kopiert, noch verändert noch auf anderen Websites verwendet werden. Einige Unterseiten dieser Internetpräsentation enthalten auch Bilder, die dem Urheberrecht derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben.

 

Gewährleistung

Die Informationen stellt die Tovias Turbo Technology GmbH ohne jegliche Zusicherung oder Gewährleistung jedweder Art, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend, zur Verfügung. Ausgeschlossen sind auch alle stillschweigenden Gewährleistungen betreffend die Handelsfähigkeit, die Eignung für bestimmte Zwecke oder den Nichtverstoß gegen Gesetze und Patente. Auch wenn die Tovias Turbo Technology GmbH davon ausgeht, dass die auf dieser Web-Site gegebenen Informationen zutreffend sind, können sie dennoch Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.

 

Quellennachweise

Foto 1/6 der Slideshow – Datei #34631207 | © Oli_ok / Fotolia

Foto 2/6 der Slideshow – Datei #24212241 | © Karbek / Fotolia

Foto 3/6 der Slideshow – Datei #38593753 | © photosoup / Fotolia

Foto 4/6 der Slideshow – Datei #20869820 | © Mira / Fotolia

Foto 5/6 der Slideshow – Datei #39121549 | © Kadmy / Fotolia

Foto 6/6 der Slideshow – © Tovias Turbo Technology GmbH

Foto: Tovias—Kontakt – Datei: #29628353 © ferkelraggae / Fotolia

Alle Fotos aus der Galerie  © Tovias Turbo Technology GmbH